Die ArcelorMittal Construction Austria GmbH gibt für das oben angeführte Produkt aus dem Produktprogramm armatTM Professional 30 Jahre Garantie gegen Durchrosten. Weist dieses Produkt innerhalb von 30 Jahren einen Mangel auf, wird das fehlerhafte Material gemäß den umseitig angeführten Bedingungen kostenlos vergütet.
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht, welche dem Verbraucher gegenüber seinem Vertragspartner zusteht, wird durch diese Material-Garantie nicht eingeschränkt. Im Falle einer Garantieleistung beginnt die Garantiezeit nicht neu zu laufen. Diese Material-Garantie gilt ausschließlich für Lieferung in Österreich und unterliegt österreichischem Recht.
ArcelorMittal Construction Austria GmbH, Lothringenstraße 2, A-4501 Neuhofen a. d. Krems
30 Jahre Material-Garantie gegen Durchrosten
Die Material-Garantie der ArcelorMittal Construction Austria GmbH beginnt mit dem Tag der Auslieferung in Österreich. In dieser Zeit ersetzen wir kostenlos frei Bau mangelhafte Dach- bzw. Wandverkleidungsteile. Der Hersteller garantiert dem Garantieempfänger unter den Bedingungen und Beschränkungen der vorliegenden Garantie die Nicht-Durchlöcherung des Stahlprodukts durch Oxidation, sofern nachweislich die üblichen Belastungen der Korrosionsschutzklasse C 3 nach EN ISO 12944-2 im Falle mäßiger Korrosionsbelastung nicht überschritten werden. Im Falle von höheren Belastungen nach Kategorie C 4 (z.B. in Industriegebieten) wird eine Halbierung der Garantiedauer mit der Laufzeit von 15 Jahre gewährt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Ablagerungen, Glanzgradverlust, etc. im Falle von Neulieferungen einzelner fehlerhafter Teile zu eventuellen Farbabweichungen im Vergleich zu verlegten Produkten kommen kann!
Voraussetzungen für Leistungen aus dieser Garantie-Urkunde
• Ein etwaiger Schaden muss dem Garantiegeber unverzüglich und schriftlich mitgeteilt werden.
• Vor Beginn der Reparaturarbeiten bzw. Austausch muss der Garantiegeber die Gelegenheit einer Besichtigung und Untersuchung des etwaigen Schadens erhalten.
• Der Nachweis des Kaufes der Stahlblech-Elemente ist durch Vorlage des Einkaufsbelegs (aus dem Datum und Händleradresse hervorgehen) sowie der ausgefüllten und unterfertigten Garantie-Urkunde zu erbringen.
• Die Material-Garantie gilt nicht für Produkte, die nach deren Montage an anderer Stelle, als der ursprünglichen, wiederverwendet wurden.
• Optische Farb- und Oberflächenveränderungen sind im Umfang dieser Material-Garantie nicht enthalten.
• Ansprüche aus dieser Material-Garantie, die über die in dieser Garantie-Urkunde genannten Leistungen hinausgehen, sind ausgeschlossen und mit dem ursprünglichen Rechnungswert der reklamierten Stahlblech-Elemente begrenzt.
• Beschädigungen durch Fremdeinwirkung oder höhere Gewalt sind von der Material-Garantie nicht erfasst.
• Falls der Garantieempfänger die Produkte auf mehr als 5 % der gesamten Außenfläche der Abdeckung bzw. Verkleidung des Gebäudes als mangelhaft anerkennt, werden die mangelhaften Produkte vollständig ersetzt oder der Preis erstattet.
Garantiebedingungen
• Transport, Lagerung und Behandlung der Produkte
Der Transport, die Lagerung und die Behandlung der Produkte werden unabhängig von den Umständen unter Aufsicht und Verantwortung des Empfängers ausgeführt und sind fachgerecht nach dem zum Lieferzeitpunkt der Produkte geltenden Vorschriften, Normen, technischen Hinweisen, Fachbestimmungen und Dokumentationen des Produzenten durchzuführen.
• Verarbeitung der Produkte
Voraussetzung für einen Anspruch aus dieser Garantievereinbarung ist die ordnungsgemäße Verarbeitung nach den zum Zeitpunkt der Montage gültigen allgemeinen Fachregeln des Österreichischen Dachdecker- und Spenglerhandwerks, der geltenden Normen, technischen Hinweisen, Fachbestimmungen und Dokumentationen des Produzenten, im Besondern den Herstellerverarbeitungshinweisen (unter www.armat.at abrufbar).
• Instandsetzung und Ausbesserung der Beschichtung
Sowohl bei der Montage als auch bei der Nutzung des Bauwerkes sind Beschädigungen an Bauteilen nicht auszuschließen. Da die Materialien im Außeneinsatz zahlreichen Einflüssen wie UV-Strahlung, Witterungs- und Schadstoffeinwirkungen unterliegen, sind Maßnahmen zur Instandsetzung der ursprünglichen Schutzwirkung für den Anspruch der armatTM Garantie erforderlich.
Organische Beschichtungen stellen neben gestalterischen Vorzügen eine zusätzliche Barriere dar, die eine Abtragung des metallischen Überzugs verhindert. Da diese Beschichtung nicht völlig diffusionsdicht ist, unterliegt sie mit zunehmender Nutzungsdauer einer Alterung. Im Laufe der Zeit kann es durch äußere Eiwirkungen oder Verwitterungsprozessen zu Glanzverlust, Farbtonveränderungen und Auskreidungen kommen. Diese stellt nach DIN 55928-8 keine Gefährdung der statischen Sicherheit dar, da es hier zu keinem Abbau des Grundwerkstoffes kommt.
Bei Instandsetzung durch den Benutzer gilt in der Regel, dass beim Auftreten von
• Rotrost
• Unterwanderung an Schnittflächen und eventuellen Beschädigungen oder dem
• Auftreten von Rissen mit Ablösung der Beschichtung
Ausbesserungen mittels der vom Hersteller freigegebenen Ausbesserungslacke durchzuführen sind. Diese Instandsetzung der Beschichtung ist neben optischen Gründen zur Erhaltung der Schutzwirkung notwendig.
• Wartung und Reinigung der Produkte
Eine natürliche Reinigung der organisch beschichteten Oberfläche sollte normalerweise durch Niederschlag stattfinden, sodass eine übermäßige, schädliche Verschmutzung vermieden wird (Staubablagerungen, etc.). Für Wand- und Dachflächen, die nicht dieser natürlichen Reinigung ausgesetzt sind, ist eine regelmäßige Pflege in folgenden Mindestabständen verpflichtend:
• Ein Waschvorgang pro Jahr ohne Einsatz von scheuernden und aggressiven Produkten (die Reinigung ist durch den Anwender nachzuweisen).
• Eine Kontrolle des Zustands der Beschichtung sowie vorbeugende Wartungsarbeiten sind vom Anwender jährlich fachgerecht durchzuführen.
Die zum Lieferzeitpunkt der Produkte geltenden Normen, technischen Hinweisen und Bestimmungen des Produzenten sind dabei zu berücksichtigen.
Die Nichteinhaltung der oben angeführten Bedingungen führt zum Verlust der Inanspruchnahme von Leistungen aus dieser armatTM Garantie.
ArcelorMittal Construction Austria GmbH, Lothringenstraße 2, A-4501 Neuhofen a. d. Krems






